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Novemberhilfe – Auszahlungen für außerordentliche Wirtschaftshilfe für November (Novemberhilfe) seit 12.1.2021 möglich (BMWi)

Die Voraussetzungen für die Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für November sind gegeben. Aus diesem Grund können die Auszahlungen ab dem 12.01.2021 beginnen. Darauf macht das Bundeswirtschaftsministerium aufmerksam.

Hierzu führt das BMWi u.a. weiter aus:

Die Antragsstellung für die Novemberhilfe ist seit dem 25.11.2020 möglich -seit dem 27.11.2020 werden die Abschlagszahlungen ausgezahlt.

Bislang wurden mehr als 1,3 Milliarden Euro an Abschlagszahlungen für die Novemberhilfe ausgezahlt. Für die Dezemberhilfe werden seit Anfang Januar weitere rund 643 Millionen Euro ausgezahlt.

Das neue System der Abschlagszahlungen wurde zusammen von Bund und Ländern in kurzer Zeit entwickelt und umgesetzt und wird über die Bundeskasse vollzogen. Die ursprünglichen Novemberhilfen werden über die zuständigen Stellen der Länder ausgezahlt.

Die Novemberhilfe ist an Betriebe, Unternehmen, Selbständige sowie Vereine und Einrichtungen, die von den Schließungen im November stark betroffen waren, gerichtet.

Seit Ende November werden Abschlagszahlungen gewährt, um den Betroffenen so schnell wie möglich zu helfen. Der Maximalbetrag der Abschlagszahlungen beträgt derzeit 50.000 Euro.

Im Dezember schlossen sich Anträge für außerordentliche Wirtschaftshilfe an die Novemberhilfe an. Schon seit dem 22.12.2020 können Soloselbstständige und andere Betroffene seit dem 23.12.2020 Direktanträge stellen, die seit dem 05.01.2021 gewährt werden.

Die November- bzw. Dezemberhilfe wird derzeit an Unternehmen bezahlt. die seit dem 02.11.2020 bundesweit geschlossen sind. Der Zuschuss kann bis zu 75% des Vorjahresmonats betragen und muss nicht zurückgezahlt werden. Besonders Restaurants, Hotels, Bars, Theater und andere Veranstaltungshäuser erhalten dadurch große Unterstützung.

Neu ist nun die sogenannte Überbrückungshilfe III.

Diese ist für Unternehmen, die seit dem 16.12.2020 bundesweit geschlossen sind, verfügbar. Ab Januar 2021 sollen auch alle weiteren Unternehmen, die von den staatlich verordneten Schließungen betroffen sind weitere Unterstützung durch die Überbrückungshilfe III erhalten.

Daraus folgt, dass alle Unternehmen die bereits die November- bzw. Dezemberhilfe oder erst neu geschlossen wurden. davon Gebrauch machen können.

Die Überbrückungshilfe III soll den Unternehmen bei der Deckung der Fixkosten helfen und schließt damit direkt an die Überbrückungshilfe II an.

Quelle: BMWi, Bundesfinanzministerium

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