Weite Corona-Hilfen wurden freigegeben: Seit dem 23.07.2021 kann die Überbrückungshilfe III Plus, welche als Verlängerung der Überbrückungshilfe III angesehen wird, beantragt werden.
Das Bundeministerium für Wirtschaft hat im September 2021 bekannt gegeben, dass die Corona-Hilfen (Überbrückungshilfe III und Neustart-Hilfe) nochmals bis zum 31.12.2021 verlängert wurden.
Wie auch bei der Überbrückungshilfe III, können Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie zu Schließungen gezwungen sind oder durch andere Bedingungen in ihrem Betrieb eingeschränkt sind und dadurch Umsatzeinbußen von mindestens 30% verzeichnen, einen Antrag auf die Förderung stellen.
Die Förderung kann aktuell für 2021 , über eine dafür eingerichtete Plattform beantragt werden. Zu beachten ist dabei jedoch, dass die Anträge nur über „prüfende Dritte“ (BMWI), das bedeutet zum Beispiel über Steuerberater*innen gestellt werden können.
Die sogenannte „Restart-Prämie“ hingegen wurde nicht verlängert und kann nur noch für einschließlich September 2021 beantragt werden. Die Förderungsmaßnahme beinhaltet einen Zuschuss für die Personalkosten, welcher Unternehmen dazu animieren soll, ihre Mitarbeiter*innen aus der Kurzarbeit zu holen oder sogar neues Personal einzustellen.
Quellen: BMWI, FAQ-Neustarthilfe-Plus