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Achtung: 2021 sind Arbeitnehmer*innen verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben

Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer die Kurzarbeitergeld erhalten haben

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die 2020 in Kurzarbeit geschickt wurden und Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind verpflichtet eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 abzugeben.

Durch die Corona-Pandemie haben viele Unternehmen ihre Mitarbeiter in die Kurzarbeit versetzt. Die Kurzarbeit ist eine Maßnahme der Bundesregierung und dient der Vorbeugung von Entlassungen, begründet durch die verschlechterte wirtschaftliche Lage von Unternehmen. Demnach ist das Kurzarbeitergeld als Lohnersatz anzusehen und ist damit steuerfrei.

Das Jahr 2021 wird für viele Menschen das erste Jahr sein, indem sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dem ist so, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin mehr als 410 EUR Kurzarbeitergeld in 2020 erhalten hat.
Die Abgabefrist für die Erklärung ist der 02. August 2021 wenn keine beratenden Personen herangezogen werden müssen.

Die Einkommensteuererklärung kann mit Hilfe des online Portals „Elster“ abgegeben werden.
Das Portal ist so aufgebaut, dass auch Personen die nicht mit den Regelungen des Steuerrechts vertraut sind, ausreichend zurechtkommen sollten, um ihre Steuererklärung zu erstellen.

Quelle: Bayrisches Landesamt für Steuern, FAQ BMF

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