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Einführung eines Basisregisters für den Bürokratieabbau

Steuerberater Potsdam Marc Beutnagel archives

Am 11.06.2021 hat der Deutsche Bundestag die Einführung eines Unternehmensbasisregisters beschlossen. Dieses Register soll zu geringerem bürokratischem Aufwand für Unternehmen und die Verwaltung in ganz Deutschland führen.

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Die Einführung eines einheitlichen, deutschlandweiten Basisregisters für Unternehmen wurde am 11. Juni 2021 vom Bundestag beschlossen. Grund für diesen Beschluss ist die Erleichterung des bürokratischen Aufwands für Unternehmen und die Verwaltungsbehörden.

Daten und deren Änderungen der aufgenommenen Unternehmen sollen nur noch einmal an das Register vermittelt werden. Alle anderen Behörden können diese Daten dann in dem Basisregister abrufen, sodass die mehrmalige Angabe ausgeschlossen wird, was den Vorzug mit sich bringt, dass die Daten eindeutig sind und es keine widersprüchlichen Angaben für ein Unternehmen geben kann.
Nicht nur Verwaltungsbehörden sollen die Informationen der eingetragenen Unternehmen abrufen können, sondern auch wirtschaftlich Interessierte, wie zum Beispiel Kreditgeber oder Lieferanten. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass Daten nicht mehrmals bei den Unternehmen angefragt werden und dementsprechend nicht mehrmals verschickt werden müssen.

Damit alle Berechtigten die gleichen Informationen zu dem jeweiligen Unternehmen einsehen können, wird es eine eindeutige und einheitliche Wirtschaftsnummer geben. Mit dieser Identifikationsnummer werden die Unternehmen voraussichtlich beim Statistischen Bundesamt hinterlegt sein und die Daten können unter Angabe der Nummer abgerufen werden.

Das Register soll neben der Erleichterung der Bürokratie und der Entlastung der Verwaltung und Unternehmen auch zur Vereinfachung und Präzisierung der Statistik verhelfen. Dadurch, dass die Daten beim Statistischen Bundesamt abgegeben werden, müssen die Aktivitäten der Unternehmen nicht mehr abgefragt werden, sondern können einfach ausgelesen werden. Durch weniger Redundanz, aufgrund von eindeutigen Daten werden die Statistiken damit ebenfalls deutlich genauer.

Laut der „Empfehlung zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer in Verbindung mit dem Aufbau eines Basisregisters
für Unternehmensstammdaten“
sollen alle Verwaltungsleistungen bis 2022 digital verfügbar sein, weshalb ein zügiger Beginn des Aufbaus geplant ist.



Quellen: BMWI, Bundestag

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