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Verlängerung und Erweiterung der Corona-Hilfen

Die EU-Kommission verlängert und erweitert Corona-Hilfen. Unter Anderem hat die EU-Wettbewerbsaufsicht Corona-Förderungen für Unternehmen in der Messe- und Kongressbranche die zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 einen Ausfall von Gewinnen, bedingt durch die Pandemie, verzeichnen, genehmigt.

Ein Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) verkündete am 28.01.2021, dass die EU-Kommission die bisherigen zeitlich befristeten Corona-Hilfen erweitert und verlängert hat.

Neu geregelt wurde, dass die Obergrenze für Kleinbeihilfen von 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro erhöht wurde, die Höchstgrenze für Fixkosten von 3 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro aufgestockt wurde und die allgemeine Frist für Rekapitalisierungen bis zum 31.12.2021 verlängert wurde.

Laut einer Pressemitteilung vom 25.01.2021 hat sich die europäische Kommission darauf geeinigt, Corona-Hilfen von 642 Millionen Euro für Unternehmen der Messe- und Kongressbranche zur Verfügung zu stellen.
Die Förderungsmaßnahmen sollen für all die Unternehmen sein, die von März bis Ende Dezember des letzten Jahres einen Gewinnausfall, der durch Corona-Maßnahmen bedingt ist, nachweisen können.
Es werden bis zu 100% des Ausfalls ausgeglichen. Zur Ermittlung des entgangenen Gewinns werden Durchschnittswerte der Geschäftsjahre 2018 und 2019 herangezogen. Die Differenz zwischen diesem durchschnittlichen Gewinn der Vorjahre und dem tatsächlich verzeichneten Gewinn in 2020 kann als Entschädigung ausgezahlt werden.

Geringere Gewinne, die nicht mit staatlich verordneten Maßnahmen erklärt werden können, sondern zum Beispiel aus allgemeiner Vorsicht der Bürgerinnen und Bürger resultieren, erhalten keine Entschädigungen. Um zu verhindern, dass Unternehmen diese Förderung ausnutzen, behalten sich die Bewilligungsbehörden vor, Zuschüsse, die über den tatsächlich entstanden Schaden hinausgehen, zurück zu fordern.


Quelle: Europäische Kommission (Presse), BMWI

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