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Corona-Hilfen| Überbrückungshilfe III Plus

Weite Corona-Hilfen wurden freigegeben: Seit dem 23.07.2021 kann die Überbrückungshilfe III Plus, welche als Verlängerung der Überbrückungshilfe III angesehen wird, beantragt werden.

Corona-Hilfen: Verlängerung des Zeitraums zur Antragsstelleung.

Das Bundeministerium für Wirtschaft hat im September 2021 bekannt gegeben, dass die Corona-Hilfen (Überbrückungshilfe III und Neustart-Hilfe) nochmals bis zum 31.12.2021 verlängert wurden.

Wie auch bei der Überbrückungshilfe III, können Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie zu Schließungen gezwungen sind oder durch andere Bedingungen in ihrem Betrieb eingeschränkt sind und dadurch Umsatzeinbußen von mindestens 30% verzeichnen, einen Antrag auf die Förderung stellen.

Die Förderung kann aktuell für 2021 , über eine dafür eingerichtete Plattform beantragt werden. Zu beachten ist dabei jedoch, dass die Anträge nur über „prüfende Dritte“ (BMWI), das bedeutet zum Beispiel über Steuerberater*innen gestellt werden können.

Die sogenannte „Restart-Prämie“ hingegen wurde nicht verlängert und kann nur noch für einschließlich September 2021 beantragt werden. Die Förderungsmaßnahme beinhaltet einen Zuschuss für die Personalkosten, welcher Unternehmen dazu animieren soll, ihre Mitarbeiter*innen aus der Kurzarbeit zu holen oder sogar neues Personal einzustellen.

Quellen: BMWI, FAQ-Neustarthilfe-Plus

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