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Corona-Sonderzahlungen von Arbeitgebern an Arbeitnehmer

Corona-Sonderzahlungen an Arbeitnehmer von Arbeitgebern

Seit April 2020 ist es Arbeitgebern möglich, Corona-Sonderzahlungen an ihre Arbeitnehmer auszuzahlen. Kürzlich wurde die Frist bis 2022 verlängert.

Nicht nur die Betriebe leiden unter der Pandemie-Situation, auch viele Arbeitnehmer müssen mit Liquiditätsengpässen umgehen.
Neben den vielen bekannten Corona-Maßnahmen, welche der Aufrechterhaltung der deutschen Wirtschaft dienen sollen, hat die Bundesregierung im April des letzten Jahres den Arbeitgebern die Möglichkeit geboten, ihre Arbeitnehmer mit finanziellen Mitteln zu unterstützen.

Schon seit April 2020 wird Unternehmen die Chance gegeben, ihren Angestellten einen Bonus zukommen zu lassen.
Den Mitarbeiter*innen können Corona-Sonderzahlungen in Höhe von bis zu 1500€ ausgezahlt werden. Alternativ können die Angestellten auch Sachgüter bis du diesem Wert erhalten, zum Beispiel in Form von Gutscheinen. Um für die Arbeitgeber einen Anreiz zu schaffen, sind diese Zahlungen als steuer- und sozialversicherungsfrei von der Bundesregierung beschlossen worden.

Am 18. Mai wurde der mögliche Auszahlungszeitraum verlängert. Dies bedeutet aber nicht, dass mehrere Corona-Boni steuerfrei an einen einzelnen Arbeitnehmer gezahlt werden dürfen. Es besteht lediglich die Möglichkeit, den Betrag von 1500€ in mehreren Teilzahlungen auszuzahlen.

Ursprünglich war der Auszahlungszeitraum bis zum 31.12.2020 festgelegt. Nach der ersten Verlängerung galt die Frist bis zum 31.06.2021. Nun hat der Bundesrat einer Verlängerung bis Ende März 2022 zugestimmt.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. ,

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