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Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) ist am 01.07.2021 in Kraft getreten

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz

Nach dem Wirecard-Fall in 2020 wurde ein Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz für die Verschärfung der Regelungen der Rechnungslegung formuliert, welcher strengere Regeln für die Bilanzkontrolle und die Wirtschaftsprüfung vorsieht. Am 01.07.2021 ist dieses Gesetz in Kraft getreten.

Der Gesetzentwurf ist ein entscheidender Schritt, um die Bilanzkontrolle zu stärken, die Wirtschaftsprüfung zu reformieren und härter gegen kriminelle Machenschaften vorzugehen. Mit unserem Gesetz für einen sauberen Finanzmarkt sorgen wir dafür, dass auf Bilanzen und die Testate von Wirtschaftsprüfern mehr Verlass ist. Die Regeln werden deutlich verschärft und die Aufsicht bekommt mehr Biss. Das sind gute Nachrichten für den Finanzstandort Deutschland und für die Anlegerinnen und Anleger. Mit dem Gesetz wird das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt gestärkt. Mein klares Ziel bleibt, die Reformen noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Jetzt ist der Gesetzgeber dran!

Bundesfinanzminister Olaf Scholz, 16. Dezember 2020

Ziel des beschlossenen Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz ist es, die Manipulation von Bilanzen einzudämmen, um das Vertrauen in den Deutschen Finanzmarkt wiederzugewinnen. Zu diesem Zweck werden nun neue Maßnahmen ergriffen:

  1. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhält höhere Befugnisse gegenüber Unternehmen. Unter Anderem gehören Anlass- und Verdachtsprüfungen zu ihrem Zuständigkeitsbereich. Andere Prüfstellen sind seit dem 1. Juli 2021 nur für Stichprobenprüfungen zuständig und unterliegen nun einer Berichts- und Auskunftspflicht gegenüber der BaFin.
  2. Die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer*innen soll gestärkt werden indem
    • eine Verpflichtung zum Wechsel der Prüfer*innen von Unternehmen mindestens alle 10 Jahre eingeführt wurde
    • die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung von Unternehmen erweitert wurde
    • die Haftung der Abschlussprüfer*innen verschärft wurde
    • Die Corporate Governance wurden erweitert, beispielsweise indem Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses verpflichtet sind

„Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Qualität der gesetzlichen Abschlussprüfung mit einem Bündel von Maßnahmen. Wir erhöhen die Unabhängigkeit der Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfer, indem wir die Höchstlaufzeit von Prüfungsmandaten auf zehn Jahre beschränken. Zudem werden Prüfung und Beratung strikter getrennt. Wir verschärfen außerdem die zivilrechtliche Haftung von Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfern. Darüber hinaus verschärfen wir das Bilanzstrafrecht und das Bilanzordnungswidrigkeitenrecht. So kann ein falscher „Bilanzeid“ der Unternehmensverantwortlichen künftig mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Das gilt auch für ein inhaltlich unrichtiges Testat des Abschlussprüfers zu dem Abschluss eines Unternehmens von öffentlichem Interesse.“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht 16. Dezember 2020

Quellen: Bundesregierung, Bundesfinanzministerium

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