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Konjunkturpaket der Bundesregierung als Reaktion auf die Coronapandemie steht

  1. Die Mehrwertsteuer wird befristet gesenkt. Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von sieben Prozent auf fünf Prozent gesenkt werden. Der Finanzbedarf wird mit 20 Milliarden Euro angegeben.
  2. Familien bekommen einen Kinderbonus von einmalig 300 Euro pro Kind, der mit dem Kindergeld ausgezahlt werden soll.
  3. Bürger und Unternehmen sollen außerdem in der Krise bei den Stromkosten entlastet werden. Dafür soll die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom-Anlagen ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden. So soll die EEG-Umlage im Jahr 2021 bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde und im Jahr 2022 bei 6,0 Cent pro Kilowattstunde liegen.
  4. Zusätzliche Unterstützung in Milliardenhöhe soll es für Branchen geben, die von der Coronakrise besonders belastet sind. Geplant sind „Überbrückungshilfen“ im Umfang von maximal 25 Milliarden Euro.
  5. Die vielfach klammen Kommunen werden nach Angaben der Koalition Entlastungen bekommen, aber keine Hilfen bei ihren Altschulden.
  6. Für Zukunftsinvestitionen sind 50 Milliarden Euro vorgesehen, unter anderem zur Förderung von E-Autos und für mehr Ladestationen. Eine Kaufprämie für abgasarme Benziner und Dieselautos findet sich in dem Paket dagegen nicht. Für Elektroautos sind allerdings deutlich höhere Prämien vorgesehen.
  7. Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie
    3Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen. Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.
  8. Die Verbraucher sollen die beschlossene Mehrwertsteuer-Senkung in den kommenden Monaten auch im Portemonnaie spüren, sagte Vizekanzler Olaf Scholz (SPD). Er erwarte, dass die Wirtschaft sie nicht zu ihrem Vorteil nutze, sondern an die Bürger weitergebe.

Quelle: Handelsblatt und Schreiben der SPD