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Corona: Unterstützung durch Kurzarbeitergeld bis 31.12.2021 verlängert

Auch in 2021 soll das Kfw-Sonderprogramm gelten. Darunter fällt vor allem das Kurzarbeitergeld, welches vielen Unternehmen das Überleben sichert.

Kurzarbeitergeld verlängert bis 31.12.22021
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Die Unterstützung für Unternehmen in Form von Kurzarbeitergeld wurde im März 2020 für viele Menschen eine unabdingbare Hilfe. Nun hat die Bundesregierung die Verlängerung und Erweiterung des Hilfsprogramms bis zum 31.12.2021 beschlossen.

Ursprünglich sollte das Sonderprogramm Ende Juni diesen Jahres auslaufen. Da aber noch immer mit keiner Verbesserung der Lage und damit auch der Wirtschaft gerechnet wird, sollen nachfolgende Änderungen den Auswirkungen aufgrund der Pandemie entgegenwirken:

  • Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird verlängert
  • Regelungen über befristete Hinzuverdienstregelungen werden verlängert
  • Sozialversicherungsbeiträge werden bis zum 30.Juni 2021 vollständig erstattet, danach können bis zu 50% erstattet werden
  • werden berufsbezogene Weiterbildungen begonnen, kann die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge auf 100% steigen.
  • Kreditobergrenzen für Schnellkredite werden erhöht
  • Obergrenzen für Unternehmer- und Gründerkredite werden erhöht

Quelle: Bundesregierung, BMF

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