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Digitale Wirtschaftsgüter – Verzögerungen bei der Durchsetzung des Beschluss‘ über rückwirkende Sofort – Abschreibungen auf bestimmte digitale Wirtschaftsgüter aufgrund von 3 Einsprüchen

Die Regelung über u.a. digitale Wirtschaftsgüter in der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021 kann aufgrund von Einsprüchen drei Bundesländer noch nicht beschlossen werden.

digitale wirtschaftsgüter

Am 19.01.2021 hat die Bundesregierung unter anderem beschlossen, dass bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01.01.2021 sofort abgeschrieben werden können. Dieser Beschluss dient der Unterstützung der Wirtschaft in Deutschland und soll außerdem die Digitalisierung fördern. Das bedeutet für jeden, dass Kosten für Computerhardware und Software zur Datenbearbeitung und dessen Verarbeitung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig abgesetzt werden können. Dies gilt auch für solche Wirtschaftsgüter, die für das Home Office angeschafft wurden, wie beispielsweise Drucker, Scanner und Bildschirme.

Um den Beschluss so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen, sollen die beschlossenen Abschreibungsregelungen für digitale Wirtschaftsgüter nicht gesetzlich, sondern durch eine untergesetzliche Regelung, die mit den Ländern abgestimmt wird, umgesetzt werden.
Zusätzlich soll es die Möglichkeit geben, den Restwert von digitalen Wirtschaftsgütern, die 2020 angeschafft wurden, 2021 vollständig abzuschreiben, d.h. dass auch Anschaffungen aus dem Vorjahr mit ihrem derzeitigen Wert vollständig abgeschrieben werden können.

Olaf Scholz gab den Bundesländern einen Tag Zeit um Rückmeldung zu diesem Beschluss zu geben. Trotz der kurzen Frist haben die Bundesländer Hessen, Niedersachsen und Bremen Einspruch gegen diese Regelung eingelegt. Den Finanzsektoren genannter Bundesländer gehe es nicht prinzipiell um die Steuererleichterungen an sich, sondern viel mehr um die Art des Zustandekommens. Ihrer Aussagen nach, sollen die Steuererleichterungen für die Bevölkerung mittels eines Gesetzes umgesetzt werden, da die untergesetzliche Regelung als verfassungswidrig angesehen werden könnte und der Beschluss über die Hilfe damit nichtig würde.


Quelle: Bundesregierung , Handelsblatt

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