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Verlängerung der Abgabefrist der Steuererklärungen 2020

Am 25.06.2021 hat der Bundesrat einer Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 zugestimmt.

Diesmal soll die Ausweitung der Frist auch für Personen gelten, die keine Beratung durch Steuerberater*innen (oder steuerberatene Berufe) beziehen.

Im Zuge der Gesetzgebung zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) wurde die Verlängerung der Abgabefrist der Steuererklärung 2020 aufgegriffen und vom Bundesrat angenommen.

Dieses Mal gilt die Verlängerung der Abgabefrist für alle Personen die eine Steuererklärung abgeben. Das bedeutet, dass sowohl die Steuerberaterinnen und Steuerberater, als auch Personen, die ihre Steuererklärung selbstständig anfertigen und abgeben von den drei Monaten Verlängerung betroffen sind.

Aufgrund der vorigen Ausweitung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 durch die Corona-Pandemie verschieben sich die Termine zur Abgabe wie folgt:

  • Steuererklärungen, die von steuerberatenen Berufen erstellt und abgegeben werden, haben bis zum 31.05.2022 Zeit zur Abgabe
  • Steuererklärungen, die selbstständig erstellt und abgegeben werden, können bis zum 31.10.2021 abgegeben werden

Zusätzlich zur Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 für steuerpflichtige Personen, wurde auch die Karenzzeit um drei Monate ausgeweitet.

Quellen: Bundesrat online, Bundesrat

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