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STEUERBERATUNG IN POTSDAMS MITTE

Mit über 20 Jahren Berufserfahrung und vielseitiger Erfahrung als Dozent für Steuern bin ich 2020 als Steuerberater Marc Beutnagel mit meiner eigenen Kanzlei gestartet. Damit habe ich meine Berufung zum Beruf gemacht. Seit über 3 Jahren betreuen wir im kleinen Team Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen mit unterschiedlicher Komplexität.

In meiner Kanzlei liegt mir die Leidenschaft der Mandanten für Ihre Berufung am Herzen und ich verstehe es als unsere Aufgabe, die Mandate bestmöglich bei Ihren Unternehmungen zu beraten und zu unterstützen.

Steuerberater Potsdam | Bei der Beratung fängt alles an


Die Präventivberatung ist eine unserer Stärken, denn nichts ist so wichtig, wie ein gelungener Start.

Darüber hinaus begleiten wir Dich gerne durch all die Belange, die Dein Unternehmensalltag so mit sich bringt, sodass Du Dich mit Deinem Unternehmen bestmöglich entwickeln kannst.

Auch die Frage der Unternehmensbeendigung (Rechtsformänderung / Rechtsnachfolge / Verkauf) können wir mit Dir zusammen bestreiten.

Dabei schöpfen wir aus unserer Erfahrung von der Du profitierst.


Haben wir Dein Interesse geweckt?

Wir freuen uns schon sehr auf eine Zusammenarbeit mit Dir.

News Auswahl

Marc Beutnagel Steuerberater Peoples Workspace

Was machen wir denn so?

Unsere Leistungen

Steuerberater Potsdam | Beratung und Vertretung …

…der Mandanten in Steuersachen ist wohl mit das wichtigste Feld des Steuerberaters. Denn mit der Beratung fängt Deine Zukunft an. Wir sind spezialisiert auf die Präventivberatung, um Dich bestmöglich auf Deinem Weg zum Erfolg vorzubereiten.

Im Einzelnen handelt es sich z.B. um folgende Leistungen als Steuerberater Potsdam:

  • Informationen zum Steuerrecht
  • Beratung zur optimalen Steuergestaltung
  • Beratung in Fragen der Gestaltung betrieblicher wie auch privater Rechtsverhältnisse unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Beratung zu steuerlichen Aspekten der Rechtsformwahl bzw. eines Rechtsformwechsels
  • Subventionsberatung
  • Besprechungen mit Behörden oder Dritten in abgabenrechtlichen Sachen
  • Prüfen von Verwaltungsakten, also insbesondere Steuerbescheiden
  • Teilnahme bei Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen etc.

Buchführung und Erstellung von Abschlüssen

Du kannst uns als Steuerberater Potsdam mit der Buchführung Deines Unternehmens beauftragen. Im Einzelnen können hierzu die folgenden Tätigkeiten zählen:

  • die Einrichtung der Buchführung einschließlich der Erstellung eines Kontenplanes,
  • die Buchführung selbst einschließlich des Kontierens der Belege. Der Umfang der durch den Steuerberater ausgeführten Arbeiten richtet sich nach den bereits im Betrieb erbrachten Vorleistungen.

Wir können von Dir mit der Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung oder des Jahresabschlusses beauftragt werden. Der Jahresabschluss kann nach den handelsrechtlichen (HGB) und den steuerlichen Vorschriften aufgestellt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Steuerberater den Jahresabschluss gem. den Internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS) oder den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (US-GAAP) anfertigt.

Im Einzelnen umfassen die Leistungen die Erstellung:

  • der Einnahmen – Überschussrechnung,
  • der Eröffnungsbilanz,
  • des Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht,
  • eines Zwischenabschlusses,
  • einer Auseinandersetzungsbilanz,
  • einer Liquidationsbilanz,
  • eines Erläuterungsberichtes.

Lohnabrechnung & Personalwesen

Lohnbuchhaltung ist mehr als bloßes Addieren von Zahlen.

Sie umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben: Neben den steuerrechtlichen Aspekten müssen vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachtet werden. Eine detaillierte Kenntnis von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist unerlässlich, um zu den richtigen Beträgen zu gelangen.

Wir, als Steuerberater Potsdam, übernehmen gern Deine Lohnbuchhaltung, dein Personalwesen.

Kannst oder möchtest Du Teile der komplexen Lohnbuchhaltung nicht selbst durchführen, dann helfen wir Dir mit einem auf Deine speziellen Bedürfnisse zugeschnittenen Service. Beispielsweise führen wir als Steuerberater Lohnkonten und erstellen die Lohnabrechnung, nachdem Du z.B. die Bruttolohnermittlung gemacht hast.
Dabei richtet sich das Honorar immer nach dem Umfang der Leistungen Deines Steuerberaters, wie auch bei den vielen anderen Formen der Arbeitsteilung, die Du in der Lohnbuchführung individuell mit Deinem Steuerberater vereinbaren kannst.

Wir sind Dein verlässlichen Partner in allen Fragen der Lohnbuchhaltung und dem Personalwesen. Lass Dich von uns überzeugen!

Steuererklärungen, Steueranmeldungen, Anträge

Auch fertigen wir Steuererklärungen für alle Steuerarten an und übernehmen für die Steueranmeldung und die Antragstellung gegenüber den zuständigen Behörden. Darüber hinaus kann der Steuerberater mit der Prüfung bereits angefertigter Steuererklärungen beauftragt werden.

Zu den einzelnen Leistung zählen beispielsweise

regelmäßig wiederkehrenden Steuererklärungen:
die Einkommensteuererklärung, die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung, die Umsatzsteuerjahreserklärung

unregelmäßig anfallenden Steuererklärungen:
die Erbschaftsteuererklärung, die Schenkungsteuererklärung

Steueranmeldungen:
die Lohnsteueranmeldung, die Umsatzsteuervoranmeldung, die Kapitalertragsteueranmeldung

Antragstellung:
Beantragung von Kurzarbeit, Steuerstundungen, Steuervorauszahlungsherabsetzunen, Kindergeld, Elterngeldund und Investitionszulage etc.

Vertretung vor den Finanzämtern

Der Steuerberater kann für den Mandanten die Antragstellung gegenüber den Finanzämtern übernehmen. Anträge werden zum Beispiel in den folgenden Bereichen gestellt:
Antrag auf:

  • Anpassung der Steuervorauszahlung,
  • Fristverlängerungen,
  • Stundung der Steuerschulden,
  • Erlass von Steuerschulden,
  • Erstattung entrichteter Steuerzahlungen,
  • Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids bzw. Aufhebung einer Steueranmeldung,
  • Erstattung ausländischer Quellensteuer
  • etc

Durchsetzung von Rechten gegenüber den Finanzämtern
Der Steuerberater übernimmt die Durchsetzung der Rechte seiner Mandanten im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt, bei Klagen vor Finanzgerichten und bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof.

Unternehmensberatung…

…bzw. die betriebswirtschaftliche Beratung IST für die Unternehmen sehr wichtig. Dies gilt nicht nur für größere, sondern auch für viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Kleine und mittelständische Unternehmen sind oftmals gekennzeichnet durch eine geringe Kapital- und Personaldecke, die Wahrnehmung mehrerer Funktionen in Personalunion, geringe freie Kapazitäten für zusätzliche Aufgaben und die Abhängigkeit von wenigen Kunden.

Eine Unternehmensberatung sollte nicht erst dann stattfinden, wenn sich das Unternehmen in einer finanziell angespannten Lage bzw. in einer Krise befindet. Der Steuerberater ist in vielen Fällen ein langjähriger Wegbegleiter des Unternehmers bzw. des Unternehmens und ist bestens mit der Geschäftsentwicklung des Unternehmens vertraut. Dieses interne Wissen versetzt den Steuerberater in die Lage, frühzeitig eine drohende Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung zu erkennen, das Unternehmen zu beraten und einen Maßnahmenplan zu erarbeiten, der geeignet ist, eine Krise von vornherein zu vermeiden.

 Mediation

Unternehmer wollen nicht vor Gericht. Sie suchen nach anderen Wegen zur Beilegung von Streitigkeiten, wenn ihre Verhandlungen gescheitert sind.

Die Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitlösung im Unternehmensbereich. Das Verfahren stammt aus den USA und setzt sich auch zunehmend in Europa durch.

Im Rahmen der Mediation beauftragen die Parteien einen unabhängigen Dritten, den Mediator, damit, sie bei der Konfliktlösung und beim Einigungsprozess zu unterstützen. Der Steuerberater ist aufgrund seiner fundierten wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung und seiner berufsrechtlichen Verpflichtung zur Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Verschwiegenheit besonders geeignet, die Funktion des Mediators zu übernehmen.

Von herkömmlichen juristischen Verfahren unterscheidet sich die Mediation darin, dass nicht die rechtlichen Ansprüche der Parteien die Basis für die Verhandlungen bilden, sondern dass zunächst einzelne Streitpunkte herausgearbeitet und verschiedene Verhandlungsoptionen entwickelt werden. Im Rahmen dieser Verhandlungsoptionen wird nach einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung gesucht, die den Interessen und Bedürfnissen beider Parteien gerecht wird. Der durch die Mediation erzielte Vergleich ist auf dem gleichen Wege wie jeder andere Vertrag durchsetzbar. Im Rahmen der Mediation kann kein vollstreckbarer Titel erlangt werden.

Der Mediator moderiert den Einigungsprozess, greift jedoch inhaltlich nicht in die Verhandlungen ein. Eine Wirtschaftsmediation dauert in der Regel ein bis zwei Arbeitstage. Die Mediation ist eine kostengünstige Form der Streitbeilegung, da sich die Kosten auf das Honorar des Mediators beschränken. Die Mediation bietet die Chance, einen Konflikt bereits in einem sehr frühen Stadium beizulegen. D.h. durch die Mediation kann eine gerichtliche Auseinandersetzung und damit die Zerstörung einer Geschäftsbeziehung vermieden werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Mediation durch einen vorab vereinbarten, aufschiebend bedingten Schiedsvertrag einem unter Umständen nachfolgenden Schiedsverfahren vorzuschalten.

Die Erfolgsquote von Wirtschaftmediationen liegt nach Angaben von unseren erfahrenen Mediatoren bei ca. 90%.