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Novemberhilfe und Dezemberhilfe 2020

Damit das Geld für die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe schnell bei den Betroffenen ankommt, werden seit 25. November 2020 bei Direktanträgen von Soloselbständigen bis 5.000 Euro direkt ausgezahlt und bei Anträgen über Prüfende Dritte Abschlagszahlungen von bis zu 10.000 Euro gezahlt.

Ab 11. Dezember beträgt die Höchstgrenze der Abschlagszahlungen für die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe bei Anträgen über Prüfende Dritte 50.000 Euro. Antragsteller, die bereits eine auf 10.000 Euro gedeckelte Abschlagszahlung erhalten haben, werden eine weitere Abschlagszahlung bis zum Höchstbetrag von 50.000 Euro erhalten. Mit der Auszahlung dieser weiteren Abschlagszahlung wird sukzessive in den kommenden Tagen begonnen. Spätestens Anfang Januar werden die Zahlungen abgeschlossen sein.

Auszahlungen und Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe starten voraussichtlich Anfang Januar 2021.

Verfahren der Auszahlung und der Abschlagszahlung

Nach der Antragstellung wird ein Teil der Anträge für die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe im Rahmen einer haushaltsrechtlich erforderlichen beschleunigten Vorprüfung direkt in das Bewilligungsverfahren der Länder überwiesen.
Der Anteil dieser direkt weitergeleiteten Anträge an den Gesamtanträgen beträgt etwa 10 Prozent der Direktanträge und momentan zwischen 25 und 30 Prozent der über die Prüfenden Dritten eingereichten Anträge. Dieser Anteil wird durch eine Optimierung der beschleunigten Vorprüfung weiter reduziert werden.

Der Antragsteller erhält in diesen Fällen die gesamte Fördersumme im Rahmen der regulären Bearbeitung seines Antrags durch die Bewilligungsstellen der Länder.
Eine Abschlagszahlung bzw. eine direkte Auszahlung der Fördersumme bei Direktanträgen kann in diesen Fällen leider nicht erfolgen.

Aus technischen Gründen erfolgt in diesen Fällen keine Zwischennachricht an den Antragsteller. Sollte nach Antragstellung innerhalb von 10 Tagen keine Abschlagszahlung bzw. Auszahlung erfolgen, kann der Antragsteller aber damit rechnen, dass sein Antrag nach der Vorprüfung direkt an die Bewilligungsstellen der Länder überwiesen worden ist.

Nachfragen zum Verfahrensstand bei den Bewilligungsstellen sollten möglichst vermieden werden, um eine rasche Bearbeitung und Bescheidung der Anträge in den Bewilligungsstellen zu ermöglichen.

Die reguläre Auszahlung der beantragten Novemberhilfe durch die Bewilligungsstellen der Länder startet voraussichtlich am 10. Januar.

Quelle: BMWi

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